Stichprobeninventur

In Kürze

Die Stichprobeninventur ist ein gesetzlich erlaubtes Verfahren, bei dem der Lagerbestand eines Unternehmens nicht vollständig gezählt, sondern mithilfe einer Stichprobe geschätzt wird. Grundlage ist § 241 HGB.

Definition

Bei einer normalen Inventur werden alle Güter eines Unternehmens körperlich erfasst und mit den Buchhaltungszahlen abgeglichen. Die Stichprobeninventur erlaubt es, diesen Aufwand zu reduzieren: Statt alles zu zählen, wird nur ein Teil des Lagers geprüft – die sogenannte Stichprobe.

Aus den gemessenen Werten der Stichprobe wird auf den Gesamtbestand – die Grundgesamtheit – geschlossen. Dieser ermittelte Wert ist immer ein Schätzwert. Abweichungen vom tatsächlichen Wert nennt man Zufallsfehler.

Das Verfahren muss den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen und kann sich auf einen klar abgegrenzten Teil des Lagers beschränken – zum Beispiel eine bestimmte Warengruppe.

Es gibt zwei gängige Methoden:

  • Mittelwertverfahren: Aus den Stichprobenposten wird ein Durchschnittswert errechnet, der auf den Gesamtbestand hochgerechnet wird.
  • Differenzschätzung: Auf Basis einer vollständigen Lagerkartei werden Abweichungen zwischen Buchbestand und tatsächlichem Bestand ermittelt.

Sinnvoll ist die Stichprobeninventur vor allem dann, wenn das Lager sehr umfangreich und vielfältig ist und eine elektronisch geführte Lagerbuchhaltung vorhanden ist.