In Kürze
Das Verbraucherinsolvenzverfahren ermöglicht natürlichen Personen eine geordnete Entschuldung. Es folgt einem gesetzlich strukturierten Ablauf mit vereinfachten Verfahrensregeln.
Definition
Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist ein arbeitsrechtlicher Begriff für ein gesetzlich geregeltes Insolvenzverfahren. Es richtet sich an überschuldete natürliche Personen ohne unternehmerische Tätigkeit.
Das Verfahren dient der gemeinschaftlichen Befriedigung der Gläubiger und der Möglichkeit späterer Restschuldbefreiung. Es liegt vor, wenn der Schuldner keine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit ausübt oder ausgeübt hat.
Voraussetzung ist regelmäßig ein erfolgloser außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern. Das Verfahren ist durch vereinfachte Abläufe und den Einsatz eines Treuhänders gekennzeichnet.
Rechtsgrundlagen sind insbesondere:
- §§ 304 bis 314 Insolvenzordnung (InsO)
Das Verbraucherinsolvenzverfahren begründet keinen Anspruch auf sofortige Schuldenfreiheit. Es ist vom Regelinsolvenzverfahren abzugrenzen, das für Unternehmen und selbstständig Tätige vorgesehen ist.
In der Praxis ist das Verbraucherinsolvenzverfahren für die rechtliche Bewältigung privater Überschuldung von zentraler Bedeutung.