Verbraucher- und Patientenberatung

In Kürze

Die Verbraucher- und Patientenberatung bietet allen Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland kostenlose, unabhängige Beratung zu gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen. Sie wird durch die gesetzlichen und privaten Krankenkassen finanziert.

Definition

Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) ist eine staatlich geförderte Einrichtung, die Menschen bei Fragen rund um Gesundheit und Gesundheitsrecht unterstützt. Die Beratung ist unabhängig und richtet sich an alle Bürgerinnen und Bürger — unabhängig davon, ob sie gesetzlich oder privat versichert sind.

Die Beratung kann auf verschiedenen Wegen in Anspruch genommen werden: persönlich in Beratungsstellen vor Ort, telefonisch oder per E-Mail. Die Beratungsangebote sind damit niedrigschwellig und für möglichst viele Menschen zugänglich.

Die UPD wertet Beratungsanfragen regelmäßig aus, um Problemlagen im Gesundheitswesen zu erkennen. Die gewonnenen Erkenntnisse werden einmal jährlich in einem Bericht an den Patientenbeauftragten der Bundesregierung weitergegeben.

Finanzierung: Die Fördermittel stammen aus einer Umlage der gesetzlichen Krankenkassen — jede Kasse zahlt anteilig entsprechend ihrer Mitgliederzahl. Auch die private Krankenversicherung beteiligt sich an der Finanzierung. Die Fördersumme betrug ab 2016 jährlich 9 Mio. EUR und wird entsprechend der Veränderung der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV angepasst — 2022 lag sie bei 11 Mio. EUR. Die Fördermittel werden jeweils für fünf Jahre vergeben.

Wichtig: Obwohl die gesetzlichen Krankenkassen die UPD finanzieren, darf der GKV-Spitzenverband keinen Einfluss auf Inhalt oder Umfang der Beratung nehmen. Die Unabhängigkeit der Beratung ist damit gesetzlich gesichert.