In Kürze
Zukunftssicherungsleistungen sind Zahlungen des Arbeitgebers, die Arbeitnehmer für bestimmte Lebensrisiken absichern – zum Beispiel Krankheit, Alter oder Tod. Erbringt der Arbeitgeber diese Leistungen aufgrund einer gesetzlichen Pflicht, sind sie steuer- und beitragsfrei.
Definition
Unter Zukunftssicherungsleistungen versteht man alle Leistungen, die ein Arbeitgeber zahlt, um seinen Arbeitnehmer für folgende Fälle abzusichern: Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Unfall, Erwerbsunfähigkeit, Alter oder Tod.
Solche Leistungen sind steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn der Arbeitgeber sie aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung erbringt. Das bekannteste Beispiel sind die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung.
Gleichgestellt sind auch Zuschüsse des Arbeitgebers zu den Beiträgen eines Arbeitnehmers für eine berufsständische Versorgungseinrichtung – zum Beispiel für Ärzte, Rechtsanwälte oder Architekten. Voraussetzung: Der Arbeitnehmer wurde auf eigenen Antrag von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit.
Die Steuerfreiheit ergibt sich aus § 3 Nr. 62 Einkommensteuergesetz (EStG). Sie bewirkt gleichzeitig, dass auch keine Sozialversicherungsbeiträge auf diese Leistungen anfallen.