In Kürze
Eine Zulage ist ein zusätzlicher Geldbetrag zum Arbeitsentgelt, den Arbeitnehmer neben ihrem regulären Lohn oder Gehalt erhalten. Sie dient dazu, besondere Leistungen, Belastungen oder persönliche Umstände zu berücksichtigen.
Definition
Eine Zulage ist ein arbeitsrechtlicher Begriff für einen zusätzlichen Entgeltbestandteil neben dem vereinbarten Grundlohn. Sie kann regelmäßig oder einmalig gezahlt werden und setzt eine eindeutige Zuordnung zum Arbeitsverhältnis sowie eine geldwerte Leistung voraus.
Im Wesentlichen dienen Zulagen dazu, besondere Leistungen zu honorieren, überdurchschnittliche Belastungen auszugleichen oder persönliche bzw. soziale Umstände der Beschäftigten zu berücksichtigen. Rechtsgrundlage ist insbesondere § 611a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) im Rahmen des Arbeitsentgelts.
Typische Arten von Zulagen sind:
- Allgemeine Zulage — für alle oder bestimmte Gruppen von Beschäftigten
- Erschwerniszulage — bei körperlich belastender Arbeit
- Funktionszulage — für besondere Aufgaben oder Verantwortung
- Gefahrenzulage — bei gefährlicher Tätigkeit
- Leistungszulage — für überdurchschnittliche Arbeitsleistung
- Schichtzulage — bei Spät- oder Nachtschichten
- Sonn- und Feiertagszuschlag — für Arbeit an Sonn- und Feiertagen
- Sozialzulage — z. B. abhängig von Familienstand oder Kinderzahl
- Stellenbezogene Zulage — bei vorübergehender Übernahme einer höherwertigen Tätigkeit
Abzugrenzen ist die Zulage von Zuschlägen, die regelmäßig an konkrete Arbeitszeiten oder Mehrarbeit anknüpfen — etwa der Überstundenzuschlag für Arbeit über die reguläre Arbeitszeit hinaus.
Der Anspruch auf eine Zulage kann sich aus dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder dem Gesetz ergeben. Ist eine Zulage freiwillig und einzelvertraglich vereinbart, sollte sie schriftlich und mit einem Widerrufsvorbehalt gewährt werden. Wurde ein solcher Vorbehalt vereinbart, kann der Arbeitgeber die Zulage streichen — jedoch nicht willkürlich.
Fehlt ein Widerrufsvorbehalt und wird die Zulage regelmäßig gezahlt, entsteht durch betriebliche Übung ein Anspruch darauf. In diesem Fall ist eine Streichung nur über eine Änderungskündigung möglich. Ohne entsprechende Rechtsgrundlage begründet eine Zulage keinen Anspruch auf dauerhafte Zahlung.