In Kürze
Eine Zulage ist ein zusätzlicher Geldbetrag zum Arbeitsentgelt außerhalb des Grundlohns. Sie kann regelmäßig oder einmalig gezahlt werden.
Definition
Eine Zulage ist ein arbeitsrechtlicher Begriff für einen zusätzlichen Entgeltbestandteil neben dem vereinbarten Grundlohn. Sie dient dem Ausgleich besonderer Umstände der Arbeitsleistung, Arbeitsbedingungen oder persönlichen Verhältnisse.
Eine Zulage liegt vor, wenn ein Geldbetrag ergänzend zum Arbeitsentgelt festgelegt und dem Arbeitnehmer zugewendet ist. Die Zahlung kann auf arbeitsvertraglicher Regelung, betrieblicher Übung oder freiwilliger Leistung beruhen.
Eine Zulage setzt eine eindeutige Zuordnung zum Arbeitsverhältnis und eine geldwerte Leistung voraus.
Rechtsgrundlage ist insbesondere:
- § 611a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) im Rahmen des Arbeitsentgelts
Die Zulage begründet keinen Anspruch auf dauerhafte Zahlung ohne entsprechende Rechtsgrundlage.
Abzugrenzen ist die Zulage von:
- Zuschlägen, die regelmäßig an konkrete Arbeitszeiten oder Mehrarbeit anknüpfen
In der Praxis wird die Zulage zur differenzierten Vergütung besonderer Tätigkeitsmerkmale eingesetzt.