Zentralisierung

In Kürze

Zentralisierung bedeutet, dass gleichartige Aufgaben oder Entscheidungsbefugnisse in einem Betrieb bei einer einzigen Stelle oder wenigen Personen gebündelt werden. Ziel ist es, Abläufe effizienter zu gestalten und unnötige Doppelarbeit zu vermeiden.

Definition

In der Betriebswirtschaft bezeichnet Zentralisierung die organisatorische Zusammenfassung von gleichartigen oder ähnlichen Aufgaben, Tätigkeiten oder Verantwortungsbereichen. Dadurch sollen Geschäftsprozesse effizienter werden und überflüssige oder unwirtschaftliche Abläufe — sogenannte Redundanzen — abgebaut werden.

Zentralisierung kann auf zwei Wegen erfolgen: räumlich, indem Aufgaben an einem Ort gebündelt werden, oder sachlich, indem bestimmte Aufgabenarten einer einzigen zuständigen Stelle übertragen werden. Dabei wird zwischen drei Prinzipien unterschieden:

  • Verrichtungsprinzip: Aufgaben werden nach der Art der Tätigkeit zusammengefasst.
  • Objektprinzip: Aufgaben werden nach dem Gegenstand (z. B. einem Produkt oder einer Abteilung) gebündelt.
  • Räumliches Prinzip: Aufgaben werden nach dem Standort zusammengefasst.

Ein wichtiger Nebeneffekt der Zentralisierung ist die Spezialisierung der zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf den jeweiligen Aufgabenbereich. Allerdings kann die Effizienz durch längere Entscheidungswege und zusätzliche Entscheidungsebenen wieder verringert werden.

Das Gegenteil der Zentralisierung ist die Dezentralisierung, bei der Aufgaben und Entscheidungsbefugnisse auf mehrere Stellen oder Personen verteilt werden.