In Kürze
Die Zentralverwaltungswirtschaft beschreibt eine Wirtschaftsordnung mit zentraler staatlicher Planung. Sie bestimmt Produktion, Verteilung und Preise umfassend.
Definition
Zentralverwaltungswirtschaft ist ein Begriff für eine Wirtschaftsordnung, in der eine zentrale staatliche Planungsbehörde alle wirtschaftlichen Prozesse steuert.
Kernaussage der Zentralverwaltungswirtschaft ist die vollständige Lenkung von Produktion, Verteilung und Konsum nach verbindlichen Plänen.
Tatbestandsvoraussetzungen sind:
- festgelegtes Kollektiveigentum an Produktionsmitteln
- verbindliche zentrale Wirtschaftsplanung
Hinzutreten staatliche Preisfestsetzungen sowie administrative Vorgaben für Investitionen, Arbeitskräfteverteilung und Ressourceneinsatz.
Eine ausdrückliche verfassungs- oder einfachgesetzliche Ausgestaltung ist erforderlich, sofern sie rechtlich implementiert wird.
Die Zentralverwaltungswirtschaft begründet keinen individuellen Anspruch auf bestimmte Güter, Arbeitsplätze oder Entgelthöhen.
Abzugrenzen ist sie von der marktwirtschaftlichen Ordnung, da dort dezentrale Entscheidungen über Preise und Produktion dominieren.
Die Zentralverwaltungswirtschaft ist in der Praxis relevant für die rechtliche Einordnung staatlicher Eingriffe in Wirtschaft und Arbeitsorganisation.