Arbeitszeit
Kein Dienstplan ohne Zustimmung des Betriebsrats
Bei Arbeitszeit, Dienstplänen, Schichten und Pausen hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht. Das gilt zum Beispiel, wenn Schichten geändert, Überstunden angeordnet oder Mitarbeitende kurzfristig aus dem Frei geholt werden. So sorgt er für klare Regeln und faire Arbeitszeiten.