In Kürze
Außerordentliche Erträge sind Einnahmen eines Unternehmens, die zwar durch den Betrieb verursacht werden, aber ungewöhnlich oder selten sind und nicht zum normalen Geschäftsablauf gehören.
Definition
Ein außerordentlicher Ertrag entsteht, wenn ein Unternehmen Einnahmen erzielt, die außerhalb seiner üblichen Geschäftstätigkeit liegen. Solche Erträge sind entweder ungewöhnlich in ihrer Art oder kommen nur selten vor — zum Beispiel der Verkauf eines Betriebsgrundstücks oder einer Beteiligung.
Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 277 Abs. 4 Satz 1 HGB. Diese Vorschrift gilt unmittelbar für Kapitalgesellschaften, wird aber in der Praxis auch von Personengesellschaften und Einzelunternehmen als Orientierung genutzt.
Außerordentliche Erträge werden in der Buchführung gesondert erfasst, damit sie das Bild der laufenden Erfolgsrechnung nicht verfälschen. Nur so lässt sich der Ertragsverlauf eines Unternehmens über mehrere Jahre hinweg sinnvoll vergleichen.
Typische Beispiele für außerordentliche Erträge:
- Erträge aus dem Verkauf von Betriebsteilen, Zweigstellen oder Niederlassungen
- Erträge aus dem Verkauf von Beteiligungen
- Erträge aus dem Verkauf von Betriebsgrundstücken
- Erträge aufgrund eines gewonnenen Rechtsstreits
- Erträge aus Sanierungen
- Erträge aus einmaligen Zuschüssen der öffentlichen Hand
Seit dem Inkrafttreten des Bilanzrichtliniengesetzes gilt eine engere Definition. Viele Erträge, die früher als außerordentlich galten — etwa Steuererstattungen für vergangene Jahre oder Zahlungseingänge auf bereits abgeschriebene Forderungen — werden heute unter dem Posten „Sonstige betriebliche Erträge" erfasst.