In Kürze
Arbeitszeitmodelle regeln, wann und wie lange Beschäftigte arbeiten. Es gibt viele verschiedene Formen – von festen Schichten bis hin zu völlig flexibler Zeiteinteilung.
Definition
Unternehmen setzen unterschiedliche Arbeitszeitmodelle ein, um Arbeitszeit und Betriebsbedarf aufeinander abzustimmen. Für Arbeitnehmer ist es wichtig zu wissen, welche Rechte und Pflichten mit dem jeweiligen Modell verbunden sind.
Gleitende Arbeitszeit (Gleitzeit): Arbeitnehmer können Beginn und Ende ihrer Arbeitszeit selbst wählen. Es gibt jedoch eine Kernzeit, in der alle Beschäftigten anwesend sein müssen.
Variable Arbeitszeit: Noch flexibler als Gleitzeit – Arbeitnehmer bestimmen Dauer und Lage ihrer Arbeitszeit vollständig selbst. Eine Kernzeit gibt es nicht.
Kapazitätsorientierte Arbeitszeit (KAPOVAZ): Die Arbeitszeit richtet sich nach dem tatsächlichen Arbeitsanfall. Arbeitnehmer sind auf Abruf tätig und werden bei Bedarf eingesetzt. Zum Schutz der Beschäftigten gelten dabei gesetzliche Mindestanforderungen an den Vertragsinhalt.
Jahresarbeitszeit: Mehr- oder Minderstunden werden auf einem Jahresarbeitszeitkonto gesammelt. Angesammelte Stunden können später als Freizeit genutzt werden, etwa für längeren Urlaub oder Weiterbildung.
Lebensarbeitszeit: Arbeitnehmer können ihr gesamtes Erwerbsleben flexibel gestalten – mit Unterbrechungen, wechselnden Arbeitsumfängen und einem gleitenden Übergang in den Ruhestand.
Vertrauensarbeitszeit: Das Unternehmen verzichtet auf Zeiterfassung und Kontrolle. Die Leistung wird allein am Ergebnis gemessen. Voraussetzung ist eine ausgeprägte Vertrauenskultur und hohe Selbstorganisation der Beschäftigten.
Teilzeitarbeit: Arbeitnehmer arbeiten weniger Stunden pro Woche als vergleichbare Vollzeitbeschäftigte. Vorteile sind mehr Freizeit und steuerliche Entlastung; Nachteile sind geringeres Einkommen und oft eingeschränkte Karrierechancen.
Job-Sharing: Zwei oder mehr Arbeitnehmer teilen sich einen Arbeitsplatz und die Arbeitszeit. Es ist eine Sonderform der Teilzeit. Jeder ist nur für seine eigene Arbeitsleistung verantwortlich. Kündigt ein Partner, darf dem anderen nicht allein deshalb gekündigt werden – das regelt das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG).
Schichtarbeit: Betriebe können so länger oder rund um die Uhr geöffnet bleiben. Beschäftigte wechseln zwischen Früh-, Spät- und Nachtschicht, entweder nach festem Plan oder bedarfsorientiert. Für Schichtarbeit fallen in der Regel zusätzliche Schichtzulagen an.