Arbeitszeitkonto

In Kürze

Ein Arbeitszeitkonto erfasst und verrechnet individuelle Arbeitszeiten systematisch. Es bildet Zeitguthaben und Zeitschulden innerhalb festgelegter Ausgleichsrahmen ab.

Definition

Das Arbeitszeitkonto ist ein arbeitsrechtliches Instrument zur verbindlichen Erfassung und Verrechnung individueller Arbeitszeit. Es dokumentiert Ist- und Sollzeiten, einschließlich vergütungspflichtiger Abwesenheiten, und bildet Zeitguthaben oder Zeitschulden ab.

Ein Arbeitszeitkonto liegt vor, wenn Arbeitszeit systematisch erfasst und mit geschuldeter Arbeitszeit verrechnet wird. Voraussetzung ist eine kollektiv- oder individualrechtliche Regelung, die Ausgleichszeiträume sowie Plus- und Minussalden festlegt.

Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:

  • § 7b Sozialgesetzbuch IV (SGB IV)
  • § 87 Abs. 1 Nr. 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)

Das Arbeitszeitkonto begründet keinen eigenständigen Vergütungsanspruch außerhalb der zugrunde liegenden Entgeltregelungen. Es ist von Wertguthaben abzugrenzen, die in Geld geführt und insolvenzgesichert ausgestaltet sind.

In der Praxis steuert das Arbeitszeitkonto flexible Arbeitszeitmodelle und dient der transparenten Dienst- und Einsatzplanung.