In Kürze
Arbeitszeitmodelle ordnen die Lage und Verteilung der vertraglichen Arbeitszeit im Arbeitsverhältnis. Sie schaffen verbindliche zeitliche Strukturen für die Leistungserbringung.
Definition
Der Begriff Arbeitszeitmodelle bezeichnet ein festgelegtes System zur zeitlichen Lage und Verteilung geschuldeter Arbeitsleistung. Diese Modelle erfassen Beginn, Ende, Dauer und Verteilung der Arbeitszeit innerhalb definierter Zeiträume.
Arbeitszeitmodelle liegen vor, wenn Arbeitszeiten objektiv bestimmt und organisatorisch verbindlich zugeordnet sind. Die Festlegung erfolgt durch Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung.
Der maßgebliche rechtliche Rahmen ist das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). In Betrieben mit Betriebsrat besteht ein Mitbestimmungsrecht nach:
- § 87 Absatz 1 Nummer 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
Arbeitszeitmodelle begründen keine eigenständige Pflicht zur Einführung bestimmter zeitlicher Gestaltungen. Sie sind abzugrenzen von bloßen Arbeitsorganisationsformen ohne verbindliche Arbeitszeitzuordnung.
Arbeitszeitmodelle ermöglichen eine strukturierte Zuordnung von Arbeitszeiten zu betrieblichen Abläufen. In der Praxis dienen sie der rechtssicheren Planung, Steuerung und Dokumentation von Arbeitszeit.