In Kürze
Abschreibungen verteilen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts gleichmäßig auf dessen Nutzungsdauer. Sie mindern den Wert des Gegenstands im Unternehmen schrittweise und gelten als Aufwand in der Buchführung.
Definition
Wenn ein Unternehmen ein Wirtschaftsgut kauft oder herstellt — zum Beispiel eine Maschine oder ein Fahrzeug — wird der Kaufpreis nicht sofort als Ausgabe verbucht. Stattdessen wird er über die Jahre der Nutzung verteilt. Dieser Vorgang heißt Abschreibung.
Abschreibung ist ein Oberbegriff für verschiedene Arten von Wertabsetzungen. Dazu gehören unter anderem:
- Absetzung für Abnutzung (AfA) — für Gegenstände, die sich durch Nutzung verbrauchen
- Absetzung für Substanzverringerung (AfS) — z. B. bei Rohstoffvorkommen
- Teilwert- und Sonderabschreibungen — in besonderen Fällen
Man unterscheidet planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen. Planmäßige Abschreibungen gelten für Gegenstände, die sich über mehr als ein Jahr abnutzen, wie Gebäude oder Maschinen. Außerplanmäßige Abschreibungen kommen bei Gegenständen zum Einsatz, die normalerweise keiner Abnutzung unterliegen — etwa Grundstücke oder Beteiligungen — wenn deren Wert im Einzelfall gesunken ist.
Die Abschreibungsgrundlage sind die Anschaffungskosten (inklusive Nebenkosten) oder die Herstellungskosten, falls das Unternehmen den Gegenstand selbst produziert hat. Reine Reparaturkosten zählen nicht dazu — sie können sofort als Aufwand abgesetzt werden.
Wie hoch die jährliche Abschreibung ausfällt, hängt wesentlich von der Nutzungsdauer ab. Diese schätzt das Unternehmen selbst, kann sich aber an den amtlichen AfA-Tabellen der Finanzverwaltung orientieren. Diese Tabellen basieren auf Erfahrungswerten aus Betriebsprüfungen und berücksichtigen branchenübliche Besonderheiten. Wer von den Tabellenwerten abweichen möchte, muss die Gründe dafür glaubhaft machen.
Es gibt drei wesentliche Abschreibungsmethoden:
- Lineare Abschreibung — gleich hohe Beträge über die gesamte Nutzungsdauer
- Degressive Abschreibung — höhere Beträge zu Beginn, die im Laufe der Zeit sinken
- Leistungsabschreibung — richtet sich nach der tatsächlichen Nutzung, z. B. nach gefahrenen Kilometern
Wichtig zu wissen: Die Abschreibung ist zwar ein Aufwand in der Buchhaltung, aber kein tatsächlicher Geldabfluss. Das Geld ist bereits bei der Anschaffung geflossen. Die Abschreibung verteilt diesen Aufwand nur rechnerisch auf die Nutzungsjahre.