Aufgabenträger

In Kürze

Ein Aufgabenträger ist eine Person, die in einem Unternehmen eine bestimmte Stelle besetzt und dafür verantwortlich ist, festgelegte Aufgaben zu erfüllen. Mit der Stelle sind Kompetenzen und Verantwortung verbunden.

Definition

In der Betriebsorganisation werden alle anfallenden Aufgaben konkreten Aufgabenträgern zugeordnet. Das sind in der Regel Personen, die eine Stelle im Unternehmen besetzen — also die kleinste organisatorische Einheit in der Unternehmensstruktur.

Eine Stelle ist weder an einen bestimmten Raum noch dauerhaft an eine bestimmte Person gebunden. Raum und Person können wechseln, die Stelle selbst bleibt bestehen. In der Stellenbeschreibung werden Bezeichnung, Befähigung und Zuständigkeiten des Aufgabenträgers festgelegt.

Für Aufgabenträger gilt der Grundsatz der Kongruenz: Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung müssen übereinstimmen. Wer Aufgaben übernimmt, braucht auch die nötigen Rechte und trägt die entsprechende Verantwortung.

Die drei zentralen Elemente einer Stelle sind:

  • Aufgabe: Eine dauerhafte Verpflichtung, bestimmte Tätigkeiten auf Basis vorgegebener Ziele auszuführen.
  • Kompetenz: Die zugeordneten Rechte und Pflichten, die zur Aufgabenerfüllung notwendig sind — zum Beispiel Entscheidungs-, Weisungs- oder Verfügungskompetenz.
  • Verantwortung: Die Übernahme von Konsequenzen für eigene Entscheidungen und Handlungen — positiv wie negativ.

Im Unterschied zu Arbeitsträgern (also Maschinen oder Sachmitteln) übernehmen Aufgabenträger Verantwortung. Das ist das entscheidende Merkmal.

Je nach Unternehmensgröße und -struktur unterscheidet man, wie Aufgaben aufgeteilt werden (funktional nach Tätigkeiten oder objektorientiert nach Produkten, Regionen oder Kunden), wie Weisungsbefugnisse geregelt sind (Einlinien- oder Mehrliniensystem) und wie weit Entscheidungsaufgaben auf nachgeordnete Ebenen übertragen werden (zentral oder dezentral).