Abordnung

In Kürze

Eine Abordnung ist die vorübergehende Zuweisung eines anderen Aufgabenbereichs an einen Mitarbeiter — mit anschließender Rückkehr an den ursprünglichen Arbeitsplatz.

Definition

Bei einer Abordnung (auch: Abstellung) wird ein Mitarbeiter für einen begrenzten Zeitraum — meist einige Monate bis maximal ein Jahr — in einem anderen Bereich eingesetzt. Danach kehrt er an seinen bisherigen Arbeitsplatz zurück.

Dieses Personalinstrument ist vor allem im öffentlichen Dienst verbreitet, kommt aber auch in der Privatwirtschaft vor. Es ist ein Werkzeug der Personalplanung und des Personaleinsatzes.

Typische Gründe für eine Abordnung sind:

  • Überbrückung eines kurzfristigen Personalausfalls, z. B. durch Krankheit, Elternzeit oder Sabbatical
  • Erwerb von Erfahrungen und Kenntnissen in anderen Unternehmensbereichen
  • Erprobung der Eignung für künftige Führungsaufgaben
  • Bestandteil der Personalentwicklung, etwa im Rahmen eines Job-Rotation-Programms

Wichtig: Kehrt der Mitarbeiter nicht an seinen ursprünglichen Arbeitsplatz zurück, handelt es sich nicht mehr um eine Abordnung, sondern um eine Umsetzung oder Versetzung.

Arbeitgeber müssen bei einer Abordnung die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats beachten, die in § 99 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt sind.