Abwicklungsvertrag

In Kürze

Der Abwicklungsvertrag regelt die Folgen einer bereits ausgesprochenen Kündigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Er beendet das Arbeitsverhältnis nicht selbst, sondern ordnet dessen Abwicklung.

Definition

Der Abwicklungsvertrag ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Er bezeichnet eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach Ausspruch einer Kündigung.

Ein Abwicklungsvertrag liegt vor, wenn die Parteien ausschließlich die Modalitäten der Beendigung festlegen. Er setzt eine wirksam erklärte arbeitgeberseitige Kündigung voraus.

Der Vertrag regelt insbesondere:

  • Abfindung
  • Freistellung
  • Zeugnis
  • offene Ansprüche abschließend

Rechtsgrundlage für sozialrechtliche Folgen ist:

  • § 159 Absatz 1 Nummer 1 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III)

Der Abwicklungsvertrag begründet keine eigenständige Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Abzugrenzen ist der Abwicklungsvertrag vom Aufhebungsvertrag, der das Arbeitsverhältnis selbst beendet.

In der Praxis dient der Abwicklungsvertrag der Vermeidung kündigungsschutzrechtlicher Auseinandersetzungen.