In Kürze
Arbeitgeber haben gesetzliche Pflichten gegenüber ihren Arbeitnehmern, den Sozialversicherungsträgern, den Finanzbehörden sowie weiteren Behörden und Körperschaften.
Definition
Die Hauptpflicht des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer ist die Zahlung des vereinbarten Arbeitsentgelts als Gegenleistung für die geleistete Arbeit.
Daneben bestehen wichtige Nebenpflichten gegenüber dem Arbeitnehmer:
- Ordnungsgemäße Aufbewahrung der Arbeitspapiere
- Schutz der persönlichen Daten des Arbeitnehmers
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- Ausstellung eines Arbeitszeugnisses
- Allgemeine Fürsorgepflicht (z. B. Arbeitsschutz, Unfallschutz)
Gegenüber den Sozialversicherungsträgern muss der Arbeitgeber Arbeitnehmer anmelden, Sozialversicherungsbeiträge abführen und gegebenenfalls einen Beitragszuschuss leisten.
Gegenüber den Finanzbehörden ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Lohnsteuer einzubehalten, anzumelden und abzuführen sowie bestimmte Aufzeichnungspflichten zu erfüllen.
Schließlich bestehen gegenüber weiteren Behörden und öffentlich-rechtlichen Körperschaften Anzeigepflichten, etwa bei bestimmten Beschäftigungsverhältnissen.