In Kürze
Eine Abmahnung kann eine Kündigung vorbereiten. Arbeitgeber müssen sich aber entscheiden: Entweder sie mahnen ab oder sie kündigen – beides gleichzeitig wegen desselben Vorfalls ist nicht erlaubt.
Definition
Verletzt ein Arbeitnehmer seine arbeitsvertraglichen Pflichten, hat der Arbeitgeber zwei Möglichkeiten: Er kann eine Abmahnung aussprechen oder das Arbeitsverhältnis kündigen. Wählt er die Abmahnung, ist sein Recht, wegen genau dieses Vorfalls zu kündigen, verbraucht.
Die Abmahnung bereitet eine Kündigung im Wiederholungsfall vor. Das bedeutet: Wiederholt sich ein ähnliches Fehlverhalten, kann der Arbeitgeber kündigen. Die Wiederholung muss nicht exakt derselbe Vorfall sein – sie muss aber zur Art der abgemahnten Pflichtverletzung passen.
Wann ist eine Abmahnung vor der Kündigung nötig? Bei einer ordentlichen verhaltensbedingten Kündigung ist sie grundsätzlich erforderlich, wenn der Arbeitnehmer Kündigungsschutz genießt. Das ist in Betrieben mit mehr als zehn Arbeitnehmern der Fall (§ 23 Abs. 1 KSchG). In Kleinbetrieben ohne Kündigungsschutz kann auf eine Abmahnung meist verzichtet werden.
Wann kann ohne Abmahnung gekündigt werden? In bestimmten Fällen ist eine vorherige Abmahnung entbehrlich:
- Der Arbeitnehmer hat das Vertrauensverhältnis durch schweres Fehlverhalten (z. B. Betrug, Diebstahl, Beleidigung) zerstört.
- Es ist offensichtlich, dass eine Abmahnung nichts ändern würde.
- Der Arbeitnehmer zeigt deutlich, dass er sein Verhalten nicht ändern will.
- Die Pflichtverletzung ist so schwerwiegend, dass eine Weiterbeschäftigung unzumutbar ist.
Auch bei schweren Verstößen kann eine Abmahnung aber noch das richtige Mittel sein – zum Beispiel wenn der Arbeitnehmer seit Jahrzehnten beanstandungsfrei beschäftigt war und es sich um einen einmaligen Ausrutscher handelt.
Die vorweggenommene Abmahnung ist ein Sonderfall: Kündigt ein Arbeitnehmer an, seine Pflichten zu verletzen (z. B. unerlaubtes Fernbleiben), kann der Arbeitgeber bereits vorab abmahnen. Tritt das angekündigte Fehlverhalten dann tatsächlich ein, kann sofort gekündigt werden.