Anhörung des Betriebsrats

In Kürze

Die Anhörung des Betriebsrats ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Beteiligungsverfahren vor bestimmten Arbeitgebermaßnahmen. Sie ermöglicht dem Betriebsrat eine Stellungnahme ohne Entscheidungsbefugnis.

Definition

Die Anhörung des Betriebsrats ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Sie bezeichnet das formalisierte Verfahren, in dem der Arbeitgeber den Betriebsrat über eine beabsichtigte personelle Maßnahme informiert.

Die Anhörung liegt vor, wenn der mitteilungspflichtige Sachverhalt vollständig und zutreffend offengelegt ist. Der Arbeitgeber muss dem Betriebsrat die aus seiner Sicht tragenden Umstände der Maßnahme mitteilen.

Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:

  • § 102 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)

Die Anhörung des Betriebsrats begründet kein Zustimmungsrecht und bindet den Arbeitgeber nicht in seiner Entscheidung.

Abzugrenzen ist die Anhörung von der Mitbestimmung, da keine Sperrwirkung ohne Stellungnahme eintritt.

In der Praxis ist die Anhörung des Betriebsrats Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Kündigung.