In Kürze
Eine aktivierte Eigenleistung erfasst selbst hergestellte Vermögensgegenstände bilanziell als Wert. Sie wirkt erfolgsneutral im Herstellungszeitraum.
Definition
Aktivierte Eigenleistung ist ein handelsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet selbst hergestellte Vermögensgegenstände, die nicht veräußert, sondern langfristig im Unternehmen genutzt werden.
Eine aktivierte Eigenleistung setzt voraus, dass der Vermögensgegenstand dem Anlagevermögen zugeordnet werden kann. Maßgeblich ist, dass die Herstellungskosten zuverlässig ermittelt und bilanziell aktiviert sind.
Die Erfassung erfolgt erfolgswirksam über die Gewinn- und Verlustrechnung nach:
- § 275 Absatz 2 Handelsgesetzbuch (HGB)
Für selbst hergestellte Sachanlagen besteht eine Aktivierungspflicht. Bei immateriellen Vermögensgegenständen besteht ein Aktivierungswahlrecht nach:
- § 248 Absatz 2 HGB
Eine aktivierte Eigenleistung führt nicht zu einer Erhöhung des Eigenkapitals durch externe Mittelzufuhr. Der Begriff begründet keinen Anspruch auf Auszahlung oder Liquiditätszufluss.
Abzugrenzen ist die aktivierte Eigenleistung von:
- Vorräten, da keine Verkaufsabsicht besteht
In der Praxis dient sie der periodengerechten Erfolgsermittlung und Vermögensdarstellung.