In Kürze
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist eine staatliche Förderung für Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen. Er unterstützt dabei, schneller wieder in Arbeit zu kommen.
Definition
Wer bei der Agentur für Arbeit als arbeitsuchend gemeldet ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen einen AVGS beantragen. Der Gutschein gibt es in drei Varianten, je nachdem welche Unterstützung benötigt wird.
- AVGS-MPAV: Für die Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Stelle durch eine private Arbeitsvermittlung — die Kosten werden vollständig übernommen.
- AVGS-MAT: Für professionelles Coaching oder Profiling zur Standortbestimmung und Bewerbungsunterstützung.
- AVGS-MAG: Für eine betriebliche Trainingsmaßnahme von sechs bis acht Wochen.
Wer Arbeitslosengeld bezieht, hat nach sechs Wochen Arbeitslosigkeit innerhalb von drei Monaten einen gesetzlichen Anspruch auf den AVGS. Bezieher von Bürgergeld sowie Personen ohne Leistungsbezug können den Gutschein als Ermessensleistung auch ohne Wartezeit erhalten.
Ist die Arbeitslosigkeit kürzer als sechs Wochen oder liegt bereits eine Kündigung vor, kann der AVGS im Einzelfall ebenfalls ausgestellt werden — die Entscheidung trifft dann der Fallmanager der Agentur für Arbeit nach eigenem Ermessen.
Die Vermittlungsvergütung beim AVGS-MPAV beträgt einheitlich 2.000 Euro. Für Langzeitarbeitslose und Menschen mit Behinderung im Sinne des SGB IX sind bis zu 2.500 Euro möglich (§ 45 Abs. 6 SGB III). Die Auszahlung erfolgt direkt an den Vermittler: 1.000 Euro nach sechs Wochen und der Restbetrag nach sechs Monaten im neuen Beschäftigungsverhältnis.