In Kürze
Ein Streik ist das wichtigste Arbeitskampfmittel auf Arbeitnehmerseite. Es gibt viele verschiedene Streikformen – von der kurzen Arbeitsniederlegung bis zum umfassenden Generalstreik.
Definition
Streiks unterscheiden sich nach Umfang, Dauer und Ziel. Gewerkschaften dürfen grundsätzlich frei wählen, welches Kampfmittel sie einsetzen. Dabei müssen sie jedoch stets die Grundsätze der fairen Kampfführung und der Verhältnismäßigkeit einhalten. Ein rechtswidriger Streik kann für Arbeitnehmer und Gewerkschaft ernsthafte Folgen haben.
Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Streikformen:
- Politischer Streik: Streik für oder gegen politische Ziele – in Deutschland grundsätzlich verboten.
- Generalstreik: Alle Arbeitnehmer einer gesamten Volkswirtschaft legen die Arbeit nieder.
- Vollstreik: Alle Beschäftigten eines Wirtschaftszweiges streiken.
- Teilstreik: Nur bestimmte Arbeitnehmergruppen oder Betriebsabteilungen beteiligen sich.
- Punktestreik: Abteilungen oder Standorte werden abwechselnd bestreikt.
- Schwerpunktstreik: Besonders wichtige Arbeitnehmer für den Betrieb streiken gezielt.
- Betriebsstreik: Alle Beschäftigten eines bestimmten Betriebes streiken.
- Warnstreik: Kurze Arbeitsniederlegung als Signal an den Arbeitgeber, dass die Gewerkschaft notfalls auch zu einem dauerhaften Streik bereit ist.
- Proteststreik: Befristeter Streik als Reaktion auf einen konkreten Vorfall.
- Bummelstreik: Arbeitnehmer arbeiten bewusst langsamer als üblich – Dienst nach Vorschrift.
- Solidaritätsstreik: Arbeitnehmer legen die Arbeit nieder, um Solidarität mit anderen Beschäftigten zu zeigen.
- Wilder Streik: Spontaner, unorganisierter Streik ohne Unterstützung einer Gewerkschaft.
- Sitzstreik / Betriebsbesetzung: Streikende bleiben untätig am Arbeitsplatz; kann auch als Straßenblockade für politische Ziele stattfinden.
- Wellenstreik / rollierender Streik: Kurze, wechselnde Arbeitsniederlegungen in verschiedenen Betrieben, Abteilungen oder Schichten – für den Arbeitgeber schwer vorherzusehen.