In Kürze
Arbeiter bezeichnet eine abhängig beschäftigte Person mit überwiegend körperlich geprägter Tätigkeit. Der Begriff hat heute vor allem beschreibende und tarifliche Bedeutung.
Definition
Arbeiter ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet eine Person, die aufgrund eines privatrechtlichen Arbeitsvertrags in persönlicher Abhängigkeit tätig ist.
Arbeiter erbringt überwiegend körperlich geprägte Arbeitsleistungen. Der Status liegt vor, wenn die Tätigkeit praktisch, manuell oder handwerklich ausgerichtet ist.
Die Vergütung erfolgt regelmäßig nach Zeit- oder Leistungslohn. Maßgeblich ist die tatsächliche Ausgestaltung der Arbeitsaufgaben, nicht die formale Bezeichnung im Vertrag.
Ein Arbeiter unterliegt dem Weisungsrecht des Arbeitgebers hinsichtlich Zeit, Ort und Art der Arbeitsleistung.
Rechtsgrundlage ist das allgemeine Arbeitsvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).
Eine eigenständige arbeitsrechtliche Sonderstellung gegenüber Angestellten besteht nicht mehr.
Abzugrenzen ist der Arbeiter von:
- selbstständiger Erwerbstätigkeit
In der Praxis dient der Begriff Arbeiter weiterhin der tariflichen Einordnung und der Beschreibung bestimmter Tätigkeitsprofile im Betrieb.