In Kürze
Der Arbeitszeitschutz schützt Arbeitnehmer vor gesundheitlichen Schäden durch zu lange oder ungünstig verteilte Arbeitszeiten. Er legt fest, wie viel gearbeitet werden darf und wann Pausen sowie Ruhezeiten einzuhalten sind.
Definition
Der Arbeitszeitschutz gehört zum sozialen Arbeitsschutz. Er umfasst alle gesetzlichen Vorschriften, die regeln, wie Arbeitszeit gestaltet werden darf — mit dem Ziel, die Gesundheit der Beschäftigten zu sichern.
Konkret geht es um folgende Bereiche:
- Tägliche Höchstarbeitszeit
- Zeitliche Verteilung der Arbeit über den Tag
- Ruhepausen während der Arbeit
- Ruhezeiten nach Arbeitsende
- Sonn- und Feiertagsruhe
Die wichtigste gesetzliche Grundlage ist das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Es soll Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeitszeitgestaltung gewährleisten, flexible Arbeitszeiten ermöglichen und den Sonntag sowie gesetzliche Feiertage als Tage der Ruhe schützen.
Innerhalb dieser gesetzlichen Grenzen regeln Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen, wie lange und an wie vielen Tagen konkret gearbeitet wird. Fehlen solche Vereinbarungen, wird dies im Arbeitsvertrag festgelegt.
Durch die zunehmende Nutzung von Smartphones, Laptops und Tablets verschwimmen die Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit immer mehr — man spricht von Entgrenzung der Arbeit. Ständige Erreichbarkeit kann Erholungsphasen stören und die psychische Belastung erhöhen. Einige Betriebe reagieren darauf bereits mit Regelungen zum Recht auf Nichterreichbarkeit nach Feierabend.
Auch die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gewinnt an Bedeutung. Arbeitgeber sind nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet, ein System zur Erfassung der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit einzuführen. Eine gesetzliche Regelung zur Arbeitszeiterfassung im ArbZG ist in Vorbereitung.