Arbeitszeitregelungen - Wertguthaben

In Kürze

Ein Wertguthaben entsteht, wenn Arbeitnehmer Arbeitsentgelt ansparen, um es später für bezahlte Freistellungen zu nutzen. Es besteht aus dem angesparten Entgelt und den darauf entfallenden Arbeitgeberanteilen zur Sozialversicherung.

Definition

Das Wertguthaben setzt sich aus zwei Teilen zusammen: dem Entgeltguthaben (also dem angesparten Arbeitslohn) und den darauf entfallenden Arbeitgeberanteilen am Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Zum Entgeltguthaben zählen laufendes Arbeitsentgelt, Mehrarbeitsvergütungen, Einmalzahlungen, freiwillige Arbeitgeberleistungen sowie Überstunden- und Urlaubsabgeltungen gemäß § 14 SGB IV.

Arbeitnehmer können ihr Wertguthaben für bestimmte Zwecke verwenden. Gesetzlich vorgesehen sind insbesondere:

  • Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz
  • Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
  • Teilzeitbeschäftigung nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz
  • Vorruhestand (Freistellung vor Rentenbeginn) gemäß § 7c Abs. 1 Nr. 2 SGB IV
  • Berufliche Qualifizierung gemäß § 7c Abs. 1 Nr. 2 SGB IV

Das angelegte Wertguthaben ist durch eine Werterhaltungsgarantie geschützt: Bei planmäßiger Nutzung muss mindestens der ursprünglich eingezahlte Betrag zur Verfügung stehen. Erträge wie Zinsen gehören ebenfalls zum Wertguthaben.

Arbeitgeber sind verpflichtet, Arbeitnehmer mindestens einmal jährlich schriftlich über die Höhe ihres Entgeltguthabens zu informieren.

Übersteigt das Wertguthaben die monatliche Bezugsgröße (2025: 3.745,00 EUR), greift die Insolvenzsicherungspflicht nach § 7e SGB IV. Der Arbeitgeber muss das Wertguthaben dann durch Übertragung auf einen Dritten — etwa über ein Treuhandkonto oder ein Versicherungsmodell — absichern. Bilanzielle Rückstellungen und konzerninterne Bürgschaften sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Kommt der Arbeitgeber seiner Informations- oder Sicherungspflicht nicht nach, kann der Arbeitnehmer die Wertguthabenvereinbarung nach schriftlicher Aufforderung und Ablauf einer Zweimonatsfrist fristlos kündigen. Das Wertguthaben wird dann aufgelöst und sozialversicherungsrechtlich abgerechnet.