In Kürze
Bei Wertguthabenvereinbarungen — etwa bei Altersteilzeit oder Langzeitkonten — gelten die normalen Versicherungsregeln grundsätzlich weiter. Besonderheiten gibt es vor allem in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Definition
Arbeitnehmer, die im Rahmen einer Wertguthabenvereinbarung von der Arbeit freigestellt sind oder weniger arbeiten, bleiben in einem Beschäftigungsverhältnis. Deshalb gelten für sie in allen Sozialversicherungszweigen grundsätzlich dieselben versicherungsrechtlichen Regelungen wie für andere Beschäftigte.
Beginn der Krankenversicherungsmitgliedschaft: Die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beginnt mit dem ersten Tag des Beschäftigungsverhältnisses — auch dann, wenn die Beschäftigung direkt mit einer Freistellungsphase beginnt und in dieser Zeit Arbeitsentgelt gezahlt wird.
Krankenversicherungsfreiheit und Jahresarbeitsentgeltgrenze: Wer ein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt oberhalb der gesetzlichen Grenze verdient, ist nicht in der GKV pflichtversichert. Sinkt das Entgelt durch eine Wertguthabenvereinbarung unter diese Grenze, tritt ab diesem Zeitpunkt Krankenversicherungspflicht ein. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung von dieser Pflicht möglich.
- § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V — Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (2025: 73.800 €)
- § 6 Abs. 7 Satz 1 SGB V — Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze für bestimmte Personen (2025: 66.150 €)
- § 6 Abs. 3a SGB V — Sonderregelung für Personen ab 55 Jahren
- § 8 Abs. 1 Nr. 3 SGB V — Möglichkeit der Befreiung von der Krankenversicherungspflicht
Besonderheit ab 55 Jahren: Wer beim Eintritt der Krankenversicherungspflicht bereits 55 Jahre alt ist und in den letzten fünf Jahren überwiegend nicht gesetzlich krankenversichert war, wird trotz gesunkenen Entgelts nicht krankenversicherungspflichtig.
Geringfügig Beschäftigte: Für Minijobber gibt es keine Besonderheiten. Sie bleiben sowohl in der Arbeitsphase als auch in der Freistellungsphase in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei.