Aktionär

In Kürze

Ein Aktionär ist Inhaber von Aktien eines Unternehmens und damit rechtlich beteiligt. Diese Stellung bestimmt den Umfang von Rechten und Pflichten innerhalb der Gesellschaft.

Definition

Der Begriff Aktionär stammt aus dem Kapitalmarktrecht und bezieht sich auf Beteiligungen an Aktiengesellschaften. Er bezeichnet natürliche oder juristische Personen, die Aktien halten und dadurch Mitgliedschaftsrechte erwerben.

Die Rechtsstellung eines Aktionärs ergibt sich aus dem Eigentum an Aktien und deren Zuordnung im Depot oder Register. Aktionäre sind anteilig am Vermögen und Ergebnis der Gesellschaft beteiligt, basierend auf ihrem Nenn- oder rechnerischen Anteil.

Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:

  • Aktiengesetz (AktG)
  • die jeweilige Satzung der Gesellschaft

Eine persönliche Haftung für Verbindlichkeiten der Gesellschaft besteht über die Einlage hinaus nicht.

Abzugrenzen ist der Aktionär von:

  • bloßen Kapitalgebern ohne Mitgliedschaftsrechte

In der Praxis ist die Stellung des Aktionärs maßgeblich für Stimmrechte, Gewinnbeteiligung und informationsbezogene Mitwirkungsrechte.