Arbeitspause

In Kürze

Die Arbeitspause ist eine im Voraus festgelegte Unterbrechung der täglichen Arbeitszeit ohne Arbeitspflicht. Während dieser Zeit ruht die Arbeitsleistung vollständig und frei disponibel.

Definition

Die Arbeitspause ist ein arbeitszeitrechtlicher Begriff, der eine im Voraus festgelegte Unterbrechung der täglichen Arbeitszeit bezeichnet. Während dieser Zeit ist keine Arbeitsleistung geschuldet.

Eine Arbeitspause liegt vor, wenn für einen bestimmten Zeitraum die Arbeitspflicht und jede Verpflichtung zur Arbeitsbereitschaft vollständig ausgesetzt sind.

Arbeitspausen setzen objektiv voraus, dass Dauer und zeitliche Lage vor Beginn der Arbeitsschicht bestimmt sind.

Rechtsgrundlage ist das Arbeitszeitgesetz, insbesondere:

  • § 4 Arbeitszeitgesetz (ArbZG), der Mindestdauer und Aufteilung regelt

Nach § 4 ArbZG müssen Ruhepausen abhängig von der täglichen Arbeitszeit festgelegt werden.

Eine gesetzliche Vergütungspflicht während der Arbeitspause besteht nicht.

Abzugrenzen ist die Arbeitspause von arbeitsablaufbedingten Unterbrechungen, bei denen die Arbeitspflicht fortbesteht.

In der betrieblichen Praxis strukturiert die Arbeitspause den Arbeitsablauf und dient der Einhaltung arbeitszeitrechtlicher Vorgaben.