Assessment Center

In Kürze

Assessment Center bewertet Eignung anhand strukturierter Beobachtungen in standardisierten Aufgaben. Es unterstützt Personalentscheidungen unter festgelegten Kriterien.

Definition

Das Assessment Center ist ein arbeitsrechtliches Instrument zur systematischen Eignungsbeurteilung von Beschäftigten oder Bewerbenden für Funktionen. Es erfasst beobachtbares Verhalten anhand strukturierter Übungen und vergleicht es mit festgelegten Anforderungsprofilen.

Voraussetzung ist, dass Aufgaben, Beobachtungskriterien und Auswertung vor Beginn objektiv festgelegt sind. Weiterhin setzt das Assessment Center mehrere qualifizierte Beobachtende ein, die Wahrnehmungen dokumentieren und nach einheitlichen Maßstäben bewerten.

Die Durchführung kann mehrere Testphasen umfassen, sofern Vergleichbarkeit und Gleichbehandlung organisatorisch gesichert sind.

Rechtsgrundlage der Mitbestimmung ist insbesondere:

  • § 94 Absatz 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)

Eine gesetzliche Verpflichtung zur Durchführung oder Nutzung besteht nicht.

Vom Assessment Center zu unterscheiden sind:

  • freie Auswahlgespräche ohne standardisierte Beurteilungsgrundsätze
  • Gespräche ohne dokumentierte Vergleichbarkeit

In der Praxis dient das Verfahren der Personalentscheidung und Personalentwicklung unter Beachtung betrieblicher Mitbestimmungsrechte.