Assekuranz

In Kürze

Assekuranz bezeichnet die Gesamtheit der privatwirtschaftlich organisierten Versicherungsunternehmen. Der Begriff beschreibt einen Wirtschaftssektor mit Risikodeckungsfunktionen.

Definition

Assekuranz ist ein wirtschaftsrechtlicher Begriff. Sie umfasst alle Unternehmen und Institutionen, die gewerbsmäßig Versicherungsschutz anbieten oder vermitteln.

Erfasst sind insbesondere Versicherer, Rückversicherer sowie damit verbundene Organisationseinheiten des Versicherungswesens.

Die Assekuranz ist durch den Abschluss von Versicherungsverträgen zur Übernahme definierter Risiken gegen Entgelt gekennzeichnet.

Voraussetzung ist eine planmäßige Risikoübernahme auf Grundlage versicherungsmathematischer Kalkulation.

Die Tätigkeit erfolgt dauerhaft, selbstständig und mit Gewinnerzielungsabsicht im Rahmen regulierter Märkte.

Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:

  • Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
  • Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)

Die Assekuranz begründet keine staatliche Gewährleistung für den Eintritt des Versicherungsfalls.

Abzugrenzen ist die Assekuranz von:

  • einzelnen Versicherungsverträgen als schuldrechtlichen Einzelbeziehungen

In der Praxis ist die Assekuranz ein zentraler Bestandteil der Risikoabsicherung für Unternehmen, Arbeitnehmer und private Haushalte.