AGB

In Kürze

AGB sind vorformulierte Vertragsbedingungen für standardisierte Vertragsabschlüsse. Sie werden einseitig gestellt und gelten nur bei wirksamer Einbeziehung.

Definition

AGB ist ein arbeitsrechtlicher Begriff für vorformulierte Vertragsbedingungen zur mehrfachen Verwendung in Vertragsverhältnissen.

Der Begriff bezeichnet alle Regelungen, die eine Vertragspartei der anderen bei Vertragsschluss einseitig stellt.

AGB liegen vor, wenn Bedingungen für eine Vielzahl von Verträgen inhaltlich vorgegeben sind.

Voraussetzung ist, dass die Regelungen nicht individuell ausgehandelt, sondern standardisiert zur Anwendung bestimmt sind.

Die rechtliche Einordnung richtet sich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch.

Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:

  • §§ 305 bis 310 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

AGB werden nur Bestandteil eines Vertrages, wenn auf ihre Geltung ausdrücklich hingewiesen wurde.

Eine gesetzliche Verpflichtung zur Verwendung von AGB besteht für Vertragsparteien nicht.

Individuelle Abreden haben gegenüber AGB stets Vorrang und verdrängen widersprechende Standardklauseln.

Abzugrenzen sind AGB von:

  • individuell ausgehandelten Vertragsbedingungen
  • Regelungen, die auf den konkreten Einzelfall zugeschnitten sind

In der Praxis strukturieren AGB regelmäßig arbeitsvertragliche Nebenbedingungen und standardisierte Vertragsprozesse.