Agent

In Kürze

Agent bezeichnet eine Person, die Verträge im Interesse eines Auftraggebers vermittelt oder abschließt. Die Tätigkeit erfolgt regelmäßig auf vertraglicher Grundlage.

Definition

Agent ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur Beschreibung einer vermittelnden oder abschließenden Tätigkeit für fremde Rechnung. Der Begriff bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die im Auftrag eines Unternehmens Geschäfte anbahnt oder abschließt.

Ein Agent liegt vor, wenn die Tätigkeit dauerhaft auf Grundlage eines Agentur- oder Geschäftsbesorgungsvertrages organisiert ist. Die rechtliche Ausgestaltung setzt voraus, dass der Agent nicht eigenständig Vertragspartner wird, sondern im fremden Interesse handelt.

Rechtsgrundlage ist regelmäßig das Bürgerliche Gesetzbuch, insbesondere:

  • § 675 BGB (Geschäftsbesorgung)

Eine gesetzliche Verpflichtung zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses wird durch die Tätigkeit nicht begründet.

Abzugrenzen ist der Agent vom Makler, der lediglich den Vertragsabschluss vermittelt, ohne für eine Partei aufzutreten.

In der Praxis findet der Begriff Anwendung im Versicherungswesen, Handel und bei vertriebsnahen Dienstleistungsmodellen.