In Kürze
Die Agentur für Arbeit ist die staatliche Stelle für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung. Sie erbringt Leistungen der Arbeitsförderung gegenüber Arbeitnehmern und Arbeitgebern.
Definition
Die Agentur für Arbeit ist ein arbeitsrechtlicher Begriff für eine staatliche Institution der öffentlichen Arbeitsverwaltung. Sie nimmt Aufgaben der Arbeitsförderung, Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung gegenüber Bürgern wahr.
Die Agentur handelt als örtliche Verwaltungseinheit der Bundesagentur für Arbeit mit regionaler Zuständigkeit. Ihre Tätigkeit liegt vor, wenn arbeitsmarktbezogene Leistungen hoheitlich erbracht, entschieden oder verwaltet werden.
Rechtsgrundlage ist das Sozialgesetzbuch Drittes Buch. Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:
- §§ 367 ff. SGB III
Die Agentur für Arbeit erbringt Leistungen unabhängig vom Bestehen eines Arbeitsverhältnisses. Eine unmittelbare arbeitsvertragliche Beziehung zu Leistungsberechtigten wird durch die Agentur nicht begründet.
Abzugrenzen ist die Agentur für Arbeit von:
- Jobcentern, die für Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II zuständig sind
In der Praxis ist die Agentur zentrale Anlaufstelle bei Arbeitslosmeldung, Vermittlung und Bezug von Arbeitslosengeld I.