In Kürze
Die DVKA (Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland) ist eine Abteilung des GKV-Spitzenverbandes. Sie koordiniert grenzüberschreitende Fragen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zwischen Deutschland und dem Ausland.
Definition
Die DVKA ist die zentrale Stelle in Deutschland, die sich um sozialversicherungsrechtliche Fragen bei Auslandsbezug kümmert. Dazu gehören zum Beispiel Situationen wie Urlaub im Ausland, Arbeit in einem anderen Land, Entsendung durch den Arbeitgeber oder das Leben als Grenzgänger.
Sie berät Krankenkassen, Arbeitgeber und Versicherte darüber, welche Regeln bei einer Beschäftigung im Ausland gelten – etwa ob weiterhin deutsches Sozialversicherungsrecht angewendet wird. In bestimmten Fällen stellt die DVKA die sogenannte A1-Bescheinigung aus. Diese Bescheinigung bestätigt, dass für einen Arbeitnehmer während seiner Tätigkeit im EU-Ausland die deutschen Sozialversicherungsvorschriften weitergelten – auf Grundlage der EG-Verordnung Nr. 883/2004.
Außerdem rechnet die DVKA Gesundheitsleistungen ab, die im Ausland für in Deutschland Versicherte erbracht wurden – zum Beispiel für Rentner, Studenten, Touristen oder entsandte Arbeitnehmer. Umgekehrt leitet sie auch Kostenrechnungen deutscher Krankenkassen für im Ausland Versicherte weiter.
Die DVKA schließt zudem Ausnahmevereinbarungen mit ausländischen Stellen ab. Diese sind wichtig, wenn die normalen Voraussetzungen einer Entsendung nicht erfüllt sind, aber trotzdem deutsches Recht gelten soll. Arbeitnehmer und Arbeitgeber können einen entsprechenden Antrag stellen.
Seit 2013 betreibt die DVKA außerdem die Nationale Kontaktstelle für grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung (geregelt in § 219d SGB V). Dort erhalten Versicherte kostenlose Informationen darüber, welche Rechte und Erstattungsansprüche sie bei einer Behandlung in einem anderen EU-Staat haben – auch telefonisch und auf Englisch.
Seit Juli 2023 ist die DVKA zudem die nationale eHealth-Kontaktstelle. Sie ermöglicht den sicheren, grenzüberschreitenden Austausch von Gesundheitsdaten wie der elektronischen Patientenkurzakte oder elektronischen Verordnungen innerhalb der EU.