Arbeitsplatzbeschreibung

In Kürze

Die Arbeitsplatzbeschreibung fasst Aufgaben und Anforderungen eines konkreten Arbeitsplatzes schriftlich zusammen. Sie dient der verbindlichen Zuordnung von Pflichten innerhalb betrieblicher Organisationsstrukturen.

Definition

Die Arbeitsplatzbeschreibung ist ein arbeitsrechtliches Instrument zur strukturierten Beschreibung konkreter Arbeitsplätze im Betrieb. Sie bezeichnet eine personenneutrale schriftliche Festlegung von Aufgaben, Zuständigkeiten, Anforderungen und organisatorischer Einbindung.

Der Inhalt bildet den tatsächlichen Arbeitszuschnitt eines Arbeitsplatzes unabhängig von der jeweiligen Stellenbesetzung ab. Tatbestandlich liegt sie vor, wenn Aufgaben, Befugnisse und Rahmenbedingungen verbindlich dokumentiert festgelegt sind.

Die Arbeitsplatzbeschreibung kann Bestandteil arbeitsvertraglicher Regelungen sein oder als innerbetriebliche Organisationsunterlage geführt werden.

Rechtsgrundlage für eine Tätigkeitscharakterisierung ist:

  • § 2 Absatz 1 Nummer 5 Nachweisgesetz (NachwG)

Eine gesetzliche Verpflichtung zur Erstellung einer umfassenden Beschreibung besteht darüber hinaus nicht.

Abzugrenzen ist die Arbeitsplatzbeschreibung von der Stellenbeschreibung, die primär den Soll-Zustand beschreibt.

Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats können berührt sein, soweit Arbeitsbedingungen oder Arbeitsabläufe konkretisiert werden.

In der Praxis dient die Arbeitsplatzbeschreibung der Transparenz arbeitsbezogener Pflichten und organisatorischer Zuständigkeiten.