In Kürze
Arbeitsplatzgestaltung beschreibt die sachliche Ausgestaltung konkreter Arbeitsplätze im Betrieb. Sie betrifft räumliche, technische und organisatorische Bedingungen der Arbeitsleistung.
Definition
Arbeitsplatzgestaltung ist ein arbeitsrechtliches Instrument zur Ausgestaltung konkreter Arbeitsplätze innerhalb betrieblicher Arbeitsumgebungen. Sie umfasst die Festlegung räumlicher, technischer und organisatorischer Bedingungen der Arbeitsleistung unter arbeitswissenschaftlichen Gesichtspunkten.
Arbeitsplatzgestaltung liegt vor, wenn Ausstattung, Anordnung und Arbeitsumgebung objektiv bestimmt und dauerhaft festgelegt sind. Erforderlich ist, dass die Ausgestaltung die körperlichen und psychischen Anforderungen der Tätigkeit berücksichtigt.
Rechtsgrundlagen bestehen insbesondere in:
- § 90 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
- § 91 BetrVG
Eine gesetzliche Verpflichtung zur Einführung einer bestimmten Ausprägung besteht nicht für jeden Arbeitsplatz.
Abzugrenzen ist die Arbeitsplatzgestaltung von der Arbeitsorganisation, die primär zeitliche und prozessuale Abläufe regelt.
In der Praxis beeinflusst die Arbeitsplatzgestaltung die Belastungssituation, Sicherheit und Leistungsfähigkeit von Beschäftigten. Sie wirkt auf Mitwirkungsrechte betrieblicher Interessenvertretungen bei geplanten Änderungen von Arbeitsplätzen im Betrieb.
Die Ausgestaltung erfolgt sachbezogen und unabhängig von individuellen Leistungsbewertungen einzelner Arbeitnehmer. Maßgeblich sind objektive Kriterien der Arbeitssicherheit, Ergonomie und Zumutbarkeit innerhalb der jeweiligen Tätigkeit.