Arbeitnehmerentsendung

In Kürze

Die Arbeitnehmerentsendung bezeichnet den zeitlich begrenzten Arbeitseinsatz außerhalb des gewöhnlichen Arbeitsortes. Sie erfolgt auf Grundlage eines fortbestehenden Arbeitsverhältnisses.

Definition

Arbeitnehmerentsendung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur vorübergehenden Beschäftigung von Arbeitnehmern außerhalb des regelmäßigen Arbeitsortes.

Sie bezeichnet den zeitlich begrenzten Einsatz eines Arbeitnehmers auf Weisung des inländischen Arbeitgebers im Ausland.

Arbeitnehmerentsendung liegt vor, wenn der Einsatz auf einem fortbestehenden Arbeitsverhältnis beruht und projektbezogen ausgestaltet ist.

Voraussetzung ist eine gesonderte vertragliche Grundlage oder eine wirksame Versetzungsklausel im Arbeitsvertrag.

Der Einsatz erfolgt regelmäßig zur Erfüllung eines Dienst- oder Werkvertrags für den entsendenden Arbeitgeber.

Rechtsgrundlage ist das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), das zwingende Mindestarbeitsbedingungen im Einsatzstaat verbindlich vorgibt.

Arbeitnehmerentsendung begründet keine Beendigung des Arbeitsverhältnisses und keine Überleitung zu einem ausländischen Arbeitgeber.

Sie ist von einer dauerhaften Versetzung oder einem Arbeitgeberwechsel klar zu unterscheiden.

Abzugrenzen ist die Arbeitnehmerentsendung von:

  • bloßen Dienstreisen, die keinen entsenderechtlichen Charakter aufweisen

In der Praxis erfordert Arbeitnehmerentsendung besondere Regelungen zu Sozialversicherung, Dokumentation und Rückkehrbedingungen.