Agio

In Kürze

Agio bezeichnet einen Aufschlag auf einen Nenn- oder Ausgabewert. Es entsteht bei Kapitalmaßnahmen oder Finanztransaktionen.

Definition

Agio ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur Bezeichnung eines wertbezogenen Aufschlags im Rahmen finanzwirtschaftlicher Vorgänge. Der Begriff beschreibt die positive Differenz zwischen einem Nennwert und einem tatsächlich zu zahlenden höheren Betrag.

Agio liegt vor, wenn Kapitalanteile, Wertpapiere oder vergleichbare Finanzinstrumente über ihrem Nennwert ausgegeben werden. Voraussetzung ist eine rechnerisch feststellbare Überzahlung gegenüber dem formalen Bezugswert des Instruments.

Die handelsrechtliche Behandlung richtet sich nach dem Handelsgesetzbuch, insbesondere:

  • § 272 Absatz 2 HGB

Danach ist das Agio als Teil der Kapitalrücklage bilanziell gesondert auszuweisen. Eine Verpflichtung zur Erhebung eines Agio besteht für Vertragsparteien nicht.

Abzugrenzen ist das Agio von:

  • Disagio, das einen Abschlag unter den Nennwert beschreibt

In der Praxis beeinflusst das Agio die Eigenkapitalstruktur und die rechnerische Bewertung von Kapitalmaßnahmen.