Arbeitgeberverbände

In Kürze

Arbeitgeberverbände sind Zusammenschlüsse von Unternehmen, die deren Interessen gegenüber Gewerkschaften und dem Staat vertreten. Ein zentrales Aufgabenfeld sind Tarifverhandlungen und der Abschluss von Tarifverträgen.

Definition

In Deutschland haben sich Unternehmen in Arbeitgeberverbänden organisiert — entweder nach Branchen (Fachverbände) oder nach Regionen (Landesverbände). Die Mitgliedschaft ist freiwillig; heute sind etwa 80 % der Unternehmen in einem Verband organisiert.

Der Hauptzweck dieser Verbände ist die gemeinsame Interessenvertretung: Sie führen Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften und schließen Rahmen-, Verfahrens- und Vergütungstarifverträge ab. Außerdem nehmen sie zu wirtschaftlichen, sozialen und politischen Fragen Stellung.

In Deutschland gibt es drei Verbandsstrukturen mit unterschiedlichen Schwerpunkten:

  • Sozialpolitischer Bereich: Vertretung wirtschaftlicher und sozialer Belange über einzelne Branchen hinaus — Spitzenverband ist die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA).
  • Wirtschaftspolitischer Bereich: Vertretung wirtschaftspolitischer Ziele auf kommunaler, Landes- und Bundesebene — Spitzenverband ist der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI).
  • Regionaler Bereich: Die Industrie- und Handelskammern (IHK) vertreten Unternehmensinteressen im regionalen Umfeld; Dachorganisation ist der Deutsche Industrie- und Handelstag (DIHT).

Für das Handwerk sind die Handwerkskammern zuständig. Deren Dachorganisation ist der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH).

Die BDA als sozialpolitischer Spitzenverband wurde 1950 gegründet. Sie berät ihre Mitgliedsverbände in Fragen des Arbeitsrechts, der Tarif- und Sozialpolitik und vertritt deren Standpunkte auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene — unter anderem in den Selbstverwaltungsorganen der Sozialversicherung.