In Kürze
Ausfallzeiten sind Zeiträume, in denen ein Arbeitnehmer seiner Arbeit fernbleibt — aus persönlichen Gründen oder aufgrund gesetzlicher, tariflicher oder betrieblicher Regelungen. Je nach Bereich haben sie unterschiedliche rechtliche und steuerliche Folgen.
Definition
Als Ausfallzeiten bezeichnet man Fehlzeiten, die durch persönliche Umstände des Arbeitnehmers entstehen — zum Beispiel Krankheit, Schwangerschaft oder Arbeitslosigkeit. Daneben gibt es Ausfallzeiten, die auf gesetzlichen, tarifvertraglichen oder betrieblichen Vorschriften beruhen.
Arbeitsrechtlich können häufige, kurzfristige Ausfallzeiten den Betriebsablauf erheblich stören. Wiederholen sie sich, kann der Arbeitgeber zunächst eine schriftliche Abmahnung aussprechen. Bleibt eine Besserung aus, kann dies zur Kündigung führen — sofern keine zumutbaren Überbrückungsmaßnahmen möglich sind.
Lohnsteuerlich sind Ausfallzeiten Zeiträume innerhalb eines Kalenderjahres, in denen kein Arbeitsverhältnis bestand. Der Arbeitgeber darf in diesen Fällen keinen Lohnsteuer-Jahresausgleich durchführen. Fehlen mindestens fünf aufeinanderfolgende Arbeitstage ohne Vergütungsanspruch, muss dies mit dem Großbuchstaben „U" im Lohnkonto vermerkt werden. Hat der Arbeitnehmer in dieser Zeit steuerfreie Lohnersatzleistungen (z. B. Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld) von mehr als 410 Euro bezogen, gilt der Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG — eine Einkommensteuer-Veranlagung beim Finanzamt ist dann empfehlenswert.
Rentenversicherungsrechtlich gab es Ausfallzeiten bis zum 31. Dezember 1991. Gemeint waren Monate ohne versicherungspflichtige Beschäftigung aus persönlichen Gründen sowie bestimmte Ausbildungszeiten ohne Beitragszahlung. Seit dem 1. Januar 1992 wurden diese durch die sogenannten Anrechnungszeiten gemäß § 58 SGB VI ersetzt.