Abwesenheitsplan

In Kürze

Abwesenheitsplan erfasst und koordiniert Zeiten, in denen Beschäftigte nicht am Arbeitsplatz sind. Er schafft Transparenz für Personalverfügbarkeit und betriebliche Planung.

Definition

Abwesenheitsplan ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet ein organisatorisches Instrument zur systematischen Erfassung und Übersicht betrieblicher Abwesenheiten von Beschäftigten.

Ein Abwesenheitsplan liegt vor, wenn arbeitsfreie Zeiten nach Art, Dauer und Zuordnung zu einzelnen Arbeitnehmern festgelegt sind. Er umfasst planbare und nicht planbare Abwesenheiten unabhängig vom jeweiligen Rechtsgrund.

Die Führung erfolgt arbeitgeberseitig oder mittels technischer Systeme zur Personalorganisation. Eine ausdrückliche gesetzliche Verpflichtung zur Einführung eines Abwesenheitsplans besteht nicht.

Abzugrenzen ist der Abwesenheitsplan von:

  • Dienstplänen, die primär Arbeitszeiten festlegen

In der Praxis unterstützt der Abwesenheitsplan die Einsatzplanung, Vertretungsregelung und Sicherstellung betrieblicher Abläufe.