Angestellter

In Kürze

Der Angestellter ist ein abhängig Beschäftigter mit überwiegend geistiger Tätigkeit. Er arbeitet auf Grundlage eines Arbeitsvertrags gegen regelmäßiges Gehalt.

Definition

Der Angestellter ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur Bezeichnung abhängig Beschäftigter mit überwiegend geistig geprägter Tätigkeit. Er bezeichnet Arbeitnehmer, die aufgrund eines Arbeitsvertrags persönlich abhängig tätig sind und regelmäßig ein festes Gehalt erhalten.

Angestellter liegt vor, wenn die Arbeitsleistung nicht selbstständig erbracht wird und die Eingliederung in eine fremde Arbeitsorganisation festgelegt ist. Typisch sind vertraglich vereinbarte Aufgaben, Entgeltzahlung nach Zeitabschnitten und Unterordnung unter das arbeitgeberseitige Weisungsrecht.

Die rechtliche Einordnung erfolgt anhand des tatsächlichen Vertragsinhalts und der gelebten Durchführung des Arbeitsverhältnisses. Der Status begründet keinen Anspruch auf besondere Vergütungsformen oder privilegierte arbeitsrechtliche Behandlung.

Abzugrenzen ist der Angestellter von:

  • dem Arbeiter, dessen Tätigkeit traditionell körperlich geprägt ist

Diese Abgrenzung begründet keine rechtliche Ungleichbehandlung.

In der Praxis beeinflusst der Angestellter statistische Zuordnungen, tarifliche Differenzierungen und innerbetriebliche Organisationsentscheidungen.