Altersteilzeitarbeit

In Kürze

Altersteilzeitarbeit bezeichnet eine besondere Form reduzierter Arbeitszeit vor dem Ruhestand. Sie basiert auf einer freiwilligen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Definition

Altersteilzeitarbeit ist ein arbeitsrechtliches Modell zur zeitlich befristeten Reduzierung der Arbeitszeit älterer Arbeitnehmer. Sie liegt vor, wenn die regelmäßige Arbeitszeit für einen festgelegten Zeitraum durchschnittlich halbiert ist.

Das Arbeitsverhältnis besteht während der gesamten Laufzeit mit angepassten Hauptleistungspflichten unverändert fort. Die Reduzierung der Arbeitszeit kann gleichmäßig erfolgen oder in Arbeits- und Freistellungsphasen aufgeteilt sein.

Voraussetzung ist das Erreichen eines gesetzlich bestimmten Mindestalters sowie eine vorangegangene sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.

Rechtsgrundlage ist das Gesetz zur Förderung eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand, Altersteilzeitgesetz (AltTZG).

Altersteilzeitarbeit entsteht ausschließlich durch eine individual- oder kollektivrechtliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber. Ein gesetzlicher Anspruch auf Abschluss einer solchen Vereinbarung besteht nicht.

Abzugrenzen ist die Altersteilzeitarbeit von:

  • sonstiger Teilzeitarbeit

Sie ist zwingend auf den rentennahen Übergang ausgerichtet.

Altersteilzeitarbeit hat praktische Bedeutung für die planbare Gestaltung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand.