Altersgrenze

In Kürze

Die Altersgrenze im Arbeitsrecht beschreibt die vereinbarte Beendigung eines Arbeitsverhältnisses bei Erreichen eines bestimmten Lebensalters. Sie wirkt nur, wenn sie rechtlich wirksam festgelegt ist.

Definition

Die Altersgrenze im Arbeitsrecht ist ein arbeitsrechtlicher Begriff, der eine rechtlich festgelegte Altersmarke bezeichnet, bei deren Erreichen ein Arbeitsverhältnis automatisch endet.

Eine Altersgrenze liegt vor, wenn der Beendigungszeitpunkt objektiv an ein bestimmtes Lebensalter gekoppelt ist. Die Festlegung muss sich aus Gesetz, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder individualvertraglicher Regelung ergeben.

Ohne ausdrückliche Regelung tritt keine Beendigung des Arbeitsverhältnisses allein durch Zeitablauf ein. Rechtlich wird die Altersgrenze als Befristung auf einen kalendermäßig bestimmbaren Zeitpunkt eingeordnet.

Die Zulässigkeit setzt regelmäßig einen sachlichen Grund im Sinne des Teilzeit- und Befristungsgesetzes voraus. Als maßgeblicher Sachgrund gilt insbesondere der Anspruch auf eine gesetzliche Altersrente.

Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:

  • § 14 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
  • § 41 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI)

Die Altersgrenze im Arbeitsrecht begründet keine Verpflichtung zum Bezug einer Altersrente. Sie ist von einer Kündigung wegen Alters strikt zu unterscheiden.

Die Altersgrenze hat praktische Bedeutung für die planbare Beendigung von Arbeitsverhältnissen im rentennahen Bereich.