Ausschüttung

In Kürze

Ausschüttung bezeichnet die Auszahlung von Unternehmenswerten an Anteilseigner. Sie betrifft Gewinne oder sonstige ausschüttungsfähige Vermögensbestandteile.

Definition

Ausschüttung ist ein Begriff für die durch Beschluss legitimierte Zuwendung von Gewinnanteilen oder sonstigen Vermögenswerten eines Unternehmens an seine Anteilseigner.

Sie erfasst insbesondere Dividenden, Gewinnausschüttungen oder vergleichbare vermögensmindernde Leistungen auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage.

Voraussetzung ist das Vorliegen eines ausschüttungsfähigen Ergebnisses nach Feststellung des Jahresabschlusses.

Die rechtliche Zulässigkeit bestimmt sich nach Gesellschaftsform und zwingenden Kapitalerhaltungsvorschriften.

Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:

  • Handelsgesetzbuch (HGB)
  • Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG)

Eine Ausschüttung begründet keinen Anspruch auf laufende Vergütung oder Arbeitsentgelt.

Abzugrenzen ist die Ausschüttung von:

  • Entnahmen
  • Lohnzahlungen

Die Ausschüttung ist für die Verteilung von Unternehmensgewinnen und die Bilanzstruktur von praktischer Bedeutung.