In Kürze
Die Aufbauorganisation legt fest, wie ein Unternehmen strukturell aufgebaut ist. Sie regelt, welche Stellen es gibt, wer wem unterstellt ist und wie Verantwortung verteilt wird.
Definition
Die Aufbauorganisation beschreibt das „Gerüst" eines Unternehmens. Sie zeigt, welche Aufgaben es gibt, wer sie übernimmt und wie die einzelnen Bereiche miteinander verbunden sind.
Die kleinste Einheit ist die Stelle – ein Aufgabenbereich, der einer Person zugeordnet ist, zum Beispiel ein Sachbearbeiter in der Buchhaltung. Stellen mit Leitungsbefugnis heißen Instanzen, etwa eine Abteilungsleitung. Stabsstellen hingegen haben keine eigene Leitungsbefugnis, sondern unterstützen eine Instanz fachlich – zum Beispiel die Rechtsabteilung oder das Controlling.
Eine Stellenbeschreibung hält schriftlich fest, welche Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen mit einer Stelle verbunden sind. Sie klärt auch, wer der Vorgesetzte ist, wer die Vertretung übernimmt und welche Stellen organisatorisch zugeordnet sind.
Das Organigramm – auch Organisationsplan oder Organisationsschaubild genannt – stellt die Aufbauorganisation bildlich dar. So lässt sich auf einen Blick erkennen, wie das Unternehmen hierarchisch gegliedert ist.
Neben der offiziellen Struktur gibt es in vielen Unternehmen auch eine informelle Organisation: Strukturen, die sich im Alltag entwickeln und die offiziellen Abläufe beeinflussen können – positiv wie negativ.
Typische Organisationsformen sind:
- Linienhierarchie: Entscheidungen laufen von oben nach unten, das Unternehmen ist nach Funktionen gegliedert.
- Stab-Linien-Organisation: Eine Linienhierarchie, die durch Stabsstellen ergänzt wird.
- Matrixorganisation und Profit-Center-Organisation: Modernere Formen, die mehr Flexibilität ermöglichen.
Bei der Gestaltung der Aufbauorganisation gilt: Weder ein völliges Fehlen von Strukturen noch eine übermäßige Regelungsdichte ist sinnvoll – beides schränkt die Handlungsfähigkeit eines Unternehmens ein.