In Kürze
Audit bezeichnet eine strukturierte Überprüfung betrieblicher Prozesse und Regelungen. Ziel ist die Bewertung festgelegter Standards unter dokumentierten Kriterien.
Definition
Audit ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur systematischen Überprüfung betrieblicher Prozesse anhand vorgegebener Maßstäbe. Es dient der objektiven Feststellung, ob festgelegte Standards, Vorgaben oder Ziele eingehalten sind.
Ein Audit liegt vor, wenn Prüfgegenstand, Kriterien, Ablauf und Auswertung vor Beginn sachlich festgelegt sind. Es kann intern oder extern durchgeführt werden, sofern qualifizierte Prüfende eingesetzt werden.
Soweit personenbezogene Daten oder Beurteilungsgrundsätze verwendet werden, ist § 94 Absatz 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) einschlägig.
Das Audit begründet keinen eigenständigen Anspruch auf organisatorische Änderungen oder personelle Maßnahmen.
Abzugrenzen ist das Audit von:
- der laufenden Fachaufsicht ohne strukturierte Kriterien
- einer dokumentierten Bewertung
In der Praxis unterstützt das Instrument die rechtssichere Kontrolle betrieblicher Abläufe und innerbetrieblicher Regelkonformität.