Aufbauorganisation

Die Aufbauorganisation beschreibt die formale Struktur eines Unternehmens: Sie legt fest, welche Stellen es gibt, wer wem unterstellt ist, wie Verantwortung verteilt wird und wie Entscheidungswege verlaufen.

In Kürze

Die Aufbauorganisation beschreibt die formale Struktur eines Unternehmens: Sie legt fest, welche Stellen es gibt, wer wem unterstellt ist, wie Verantwortung verteilt wird und wie Entscheidungswege verlaufen.

Definition

Die Aufbauorganisation ist das „Gerüst" eines Unternehmens. Sie ordnet Aufgaben bestimmten Stellen zu und regelt, wie diese Stellen hierarchisch zueinander stehen — also wer Weisungsbefugnis hat und wer wem gegenüber verantwortlich ist.

Die drei wesentlichen Elemente der Aufbauorganisation sind:

  • Stellen — die kleinste organisatorische Einheit. Jede Stelle umfasst einen klar beschriebenen Aufgabenbereich, der einer Person zugeordnet ist (z. B. Sachbearbeitung Buchhaltung).
  • Instanzen — Stellen mit eigener Leitungsbefugnis, denen andere Stellen zugeordnet sind (z. B. Abteilungsleitung).
  • Stabsstellen — Stellen ohne Leitungsbefugnis, die eine Instanz beratend oder fachlich unterstützen (z. B. Controlling, Rechtsabteilung).

Eine Stellenbeschreibung hält schriftlich fest, welche Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen mit einer Stelle verbunden sind. Sie nennt außerdem den direkten Vorgesetzten, eine mögliche Vertretungsregelung und die organisatorische Einordnung in die Unternehmenshierarchie.

Das Organigramm (auch Organisationsschaubild oder Organisationsplan) stellt die Aufbauorganisation bildlich dar. Es zeigt auf einen Blick, wie Führungsbeziehungen und Dienstwege im Unternehmen verlaufen.

Neben der offiziellen, formellen Struktur entstehen in vielen Unternehmen auch informelle Strukturen — Abläufe und Beziehungen, die nicht offiziell festgelegt sind, interne Prozesse aber sowohl fördern als auch behindern können.

Typische Organisationsformen sind:

  • Linienhierarchie: Entscheidungen laufen von oben nach unten; das Unternehmen ist nach Funktionen gegliedert.
  • Stab-Linien-Organisation: Eine Linienhierarchie, die durch Stabsstellen ergänzt wird.
  • Matrixorganisation und Profit-Center-Organisation: Modernere Formen, die mehr Flexibilität ermöglichen.

Bei der Gestaltung gilt: Weder ein völliges Fehlen von Strukturen noch eine übermäßige Regelungsdichte ist sinnvoll — beides schränkt die Handlungsfähigkeit eines Unternehmens ein.

Rechtlich relevant wird die Aufbauorganisation insbesondere bei wesentlichen organisatorischen Änderungen: Nach § 111 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ist der Betriebsrat in solchen Fällen zu beteiligen. Eine gesetzliche Pflicht zur Einführung einer Aufbauorganisation besteht jedoch nicht.

Abzugrenzen ist die Aufbauorganisation von der Ablauforganisation, die den zeitlichen und sachlichen Ablauf von Arbeitsprozessen regelt — also das „Wie" der Arbeit, nicht das „Wer".

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