Autorität

In Kürze

Autorität im betrieblichen Bereich beschreibt die anerkannte Fähigkeit einer Person, andere in ihren Entscheidungen und Einstellungen zu beeinflussen. Sie entsteht entweder durch Persönlichkeit und Fachwissen oder durch eine formale Position in der Unternehmenshierarchie.

Definition

Das Wort Autorität stammt aus dem Lateinischen (auctoritas) und bedeutet so viel wie Einfluss, Geltung oder Vollmacht. Im Arbeitsalltag meint Autorität die Möglichkeit einer Person, aufgrund anerkannter Kompetenz oder ihrer Rolle den eigenen Willen gegenüber anderen durchzusetzen. Daraus entsteht ein Verhältnis von Über- und Unterordnung.

Wichtig ist der Unterschied zwischen Autorität haben und autoritär sein: Natürliche Autorität beruht auf freiwilliger Akzeptanz der Mitarbeiter – nicht auf Zwang oder Machtausübung. Wer als Vorbild gilt, gewinnt das Vertrauen seiner Mitarbeiter und wird als Autorität anerkannt.

Es gibt verschiedene Formen von Autorität, die sich auch überschneiden können:

  • Personale Autorität – entsteht durch persönliche Merkmale wie Erfahrung, Fachwissen, Leistung oder soziale Kompetenz. Unterformen sind die charismatische Autorität (besondere Ausstrahlung) und die funktionale Autorität (besondere Fachkompetenz).
  • Positionale Autorität – ergibt sich allein aus einer formalen Position oder einem Amt in der Unternehmenshierarchie, unabhängig von der Person, die diese Stelle innehat.

Wird eine Führungskraft von Mitarbeitern nicht anerkannt, kann sie keine natürliche Autorität aufbauen. Setzt sie ihren Willen dann nur durch Macht durch, spricht man von Autoritarismus. Dieser zeigt sich etwa durch Unterdrückung von Widerspruch, Statusdenken, Vorurteile gegenüber Neuem und mangelnde Geduld.

Ein ausgewogenes Verhältnis aus formaler, funktionaler und persönlicher Autorität gilt als Grundlage für eine erfolgreiche Führung. Die Entwicklung dieser Fähigkeiten ist auch Aufgabe der betrieblichen Personalentwicklung und Führungskräfteentwicklung.