Ausschreibung

In Kürze

Eine Ausschreibung ist ein Verfahren, bei dem Auftraggeber Unternehmen zur Abgabe von Angeboten auffordern. Öffentliche Auftraggeber müssen dabei strenge Regeln einhalten.

Definition

Bei einer Ausschreibung fordert ein Auftraggeber — zum Beispiel eine Behörde oder eine öffentliche Einrichtung — mehrere Unternehmen auf, ein Angebot für eine bestimmte Leistung oder Lieferung abzugeben. Ziel ist ein fairer Wettbewerb um den Auftrag.

Öffentliche Auftraggeber sind an gesetzliche Vorschriften gebunden. In Deutschland gelten unter anderem die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL), die Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) sowie der vierte Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Private Unternehmen können ebenfalls ausschreiben, sind aber nicht an diese formalen Vorgaben gebunden.

Schwellenwerte

Ausschreibungen werden in zwei Bereiche unterteilt: solche oberhalb und solche unterhalb bestimmter Schwellenwerte. Die EU-Kommission legt diese Werte alle zwei Jahre neu fest.

Wird der Schwellenwert überschritten, gilt das internationale Government Procurement Agreement (GPA) — ein Abkommen der EU und weiterer Mitglieder der Welthandelsorganisation. Solche Ausschreibungen werden auch als europaweite Ausschreibungen bezeichnet und müssen im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Bieter haben hier ein Klagerecht auf Einhaltung der Vergaberegeln.

Unterhalb der Schwellenwerte gilt das jeweilige nationale Recht. Unternehmen aus allen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) — also auch aus Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz — dürfen sich in beiden Fällen beteiligen.

Ausschreibungsarten

  • Öffentliche Ausschreibung (Offenes Verfahren): Die Ausschreibung wird öffentlich bekannt gemacht — etwa in amtlichen Blättern, Tageszeitungen oder Internetportalen. Eine unbegrenzte Anzahl von Unternehmen kann ein Angebot einreichen. Dies ist der Regelfall.
  • Beschränkte Ausschreibung (Nicht offenes Verfahren): Nur eine begrenzte Anzahl von Unternehmen wird direkt angeschrieben. Dies ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, zum Beispiel wenn besondere Fachkunde erforderlich ist, eine öffentliche Ausschreibung keinen wirtschaftlichen Erfolg gebracht hat oder der Aufwand unverhältnismäßig wäre.

Ausschluss von Bietern

Unternehmen, die wegen Korruption oder Geldwäsche in ein Korruptionsregister eingetragen wurden, können von Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen werden.